Ablauf & Kosten
Eine Therapiesitzung bei mir
Dauer
zwischen 50 - 90 min
Abstand zwischen den Sitzungen nach individueller Vereinbarung
Kosten
60 €
Sozialtarif auf Anfrage
Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist gegenwärtig nicht möglich.
In meiner Praxis
Auweg 2
6175 Kematen
die Praxis ist barrierefrei erreichbar
Ablauf
Der erste Schritt ist oft die größte Überwindung.
Falls Sie sich für das Angebot interessieren sollten, können Sie mit mir telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular in Kontakt treten. Sollte ich telefonisch nicht sofort erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht, ich melde mich sobald als möglich bei Ihnen und mache Ihnen einen Terminvorschlag für ein Erstgespräch.
Im Erstgespräch werden wir über Ihre Beweggründe für die Behandlung sprechen und darüber, was Ihre Anliegen und Wünsche sind. Das Erstgespräch gibt uns beiden die Möglichkeit einzuschätzen, ob ich für Ihre Anliegen die richtige Ansprechperson bin und gibt Ihnen die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und für sich zu prüfen, ob ein vertrauensvoller Kontakt zu mir als Therapeutin möglich ist. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Sollten Sie sich dafür entscheiden, weitere Termine in Anspruch nehmen zu wollen, werden wir am Ende des Erstgesprächs darüber sprechen, was ein sinnvoller zeitlicher Rahmen für die weitere Behandlung sein könnte.
Weitere Infos
Absagenregelung
Sofern ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher mittels Anruf oder SMS abgesagt werden, andernfalls muss die versäumte Einheit in Rechnung gestellt werden.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
PsychotherapeutInnen „in Ausbildung unter Supervision“ (i.A.u.S) sind im letzten Teil der Ausbildung. Sie arbeiten schon wie alle anderen PsychotherapeutInnen, reflektieren aber die Therapieprozesse auch noch mit einer Supervisorin, einem Supervisor (Einer/einem LehrtherapeutIn mit Zusatzausbildung, die natürlich auch unter einer Verschwiegenheitspflicht stehen).
Das bedeutet für Sie als KlientIn* eine doppelte Sicherheit.
Verschwiegenheitspflicht
Das Herzstück des Psychotherapiegesetzes stellt die Verschwiegenheitspflicht dar, welches in kaum einer anderen Berufsgruppe derart streng geregelt ist.
Dazu steht in § 15 des Psychotherapiegesetzes: „Die Psychotherapeutin sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“
(mehr dazu finden Sie im Auszug aus dem Psychotherapiegesetz.)
Auch im Rahmen der Lehrsupervision wird die Verschwiegenheit durch mich gewahrt, es werden somit keine personenbezogenen Daten weitergegeben, sowie keine Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen